AGB

  1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung besteht für uns nur, wenn wir eine Bestellung schriftlich bestätigen, oder wenn diese von uns durchgeführt worden ist. Mündliche Nebenabsprachen sind für uns nur verbindlich, wen diese in der Auftragsbestätigung wiederholt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur bindend, wenn wir diese ausdrücklich anerkennen. Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, behalten wir uns vor, die Lieferung von einer Sicherheitsleistung, Vorauszahlung oder Teilzahlung des Kaufpreises abhängig zu machen – und zwar auch dann, wenn diese nicht explizit vereinbart worden ist – oder vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu. Bei der Notwendigkeit der Bereitstellung von Sicherheiten durch den Käufer gelten die Lieferzeiten erst nach der Erbringung.

  1. Preise

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich ohne MwSt. und ab Lager bzw. ab Lager unserer Logistikpartner. Sollten sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise ändern, so gilt der am Bestelltag gültige Preis. Es gilt immer die aktuelle Preisliste. Vorhandene sind somit ungültig.

  1. Lieferzeiten, Lieferverzögerungen

Die Termine werden von uns bestätigt und entsprechend eingehalten. Geringe Überschreitungen berechtigen in keinem Fall zu Regressansprüchen. Bei Lieferverzögerung kann der Käufer nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 20 Tagen vom Auftrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Brand, Explosion, behördliche Maßnahmen, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer unserer Behinderung von unserer Lieferverpflichtung; gleiches gilt, wenn die bezeichneten Geschehnisse unsere Lieferanten betreffen. Für die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen wird vorausgesetzt, dass der Käufer seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat.

  1. Lieferungen

Sobald die Ware unser Lager bzw. das Lager unserer Logistikpartner verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir durch einen von uns gewählten Spediteur liefern. Die Ware muss nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel geprüft werden. Etwaige Mängel müssen sofort im Frachtbrief vermerkt werden. Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf sogenannte verdeckte Transportschäden hin zu untersuchen. Diese müssen innerhalb 48 Stunden unter Beachtung der Transportbedingungen schriftlich angezeigt werden, damit der Versicherungsschutz nicht verfällt.

  1. Abnahmeverzug

Kommt der Käufer in Abnahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die fristgerechte Bezahlung der Ware und den Ausgleich des entstandenen Schadens (Lager, Zinsen etc.) zu verlangen.

  1. Verpackungen

Verpackung wird nicht berechnet und nicht zurückgenommen. Etwaige Kosten für fristgerechte Entsorgung sind vom Käufer zu tragen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Für alle Lieferungen gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Zugriffe oder Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer darf uns unsere Ware ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Im Falle der Weiterveräußerung unbezahlter Ware wird der Verkaufserlös ohne weiteres in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer verpflichtet sich, seinen Abnehmer auf unser Verlangen von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so sind wir nach Ankündigung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt bei gewerblicher Nutzung 1 Jahr. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware, Falschlieferung oder Mengenabweichungen sind uns spätestens 48 Stunden nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfallen diese Mängelansprüche. Minimale oder handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Abmessungen oder Beschaffenheit sowie Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, können nicht als Mängel anerkannt werden. Begründete Mängel berechtigen nur zur Zurückhaltung eines im Verhältnis gerügten Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises. Wir sind berechtigt, jede Mängelrüge dadurch abzuwenden, dass wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung vornehmen, Ersatz liefern oder dem Käufer einen verhältnismäßigen Preisnachlass gewähren. Schadensersatzansprüche, insbesondere aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn

  1. a) der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. mangelhafte Wartung, fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme, Nichtbeachtung oder Verstoß gegen unsere Montage- bzw. Bedienungsanleitungen oder auf gewaltsame Einwirkung sowie andere externe Einflüsse (z. B. chemische, elektromagnetische, elektrische etc.) zurückzuführen ist, soweit sie von uns nicht zu vertreten sind.
  2. b) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Liefergegenstandes, insbesondere einer Verwendung ungeeigneter, insbesondere fremder Einsatzteile beruht und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung steht.
  3. c) der Mangel auf bauseits bedingten Umständen beruht.

Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit bei Verschleißteilen die übliche Verschleißdauer gemessen an der Benutzungsintensität und -dauer kürzer ist, als die vorgenannte Verjährungsfrist, so ist die Gewährleistung auf diesen Zeitraum beschränkt. Die Kosten für kundenseitige Nachbesserungen werden von uns nur nach vorheriger Zustimmung übernommen. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit keine gesonderten Vereinbarungen in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen getroffen sind, gilt als Zahlungsbedingung:

  • 100% Vorkasse mit 2% Skonto

Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10%. Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt der Deckung angenommen. Wechsel werden von uns nicht akzeptiert.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung der UN-Charta wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist im jedem Falle 59302 Oelde. Gerichtsstand für beide Teile ist Beckum. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen nichtig oder rechtsgültig sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt. Die ganz und teilweise unwirksamen Bestimmungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den unwirksamen sinngemäß am nächsten kommen.

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